Gab es bislang nur eine Handvoll Betriebe in Deutschland, bei denen Mitarbeiter*innen firmenintern gegen Corona geimpft werden konnten, so kommt nun Bewegung in die Sache. Ab heute (7. Juni 2021) können auch Betriebsärzte Impfstoff erhalten. Damit kann nun nach und nach in verschiedenen Betrieben die Belegschaft geimpft werden. Für die Organisation und den Ablauf ist das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich.
Zeitarbeitnehmer*innen haben das gleiche Anrecht auf eine Impfung, wie Stammmitarbeiter*innen des Einsatzbetriebes. Das ergibt sich aus dem europaweit geltenden Equal-Treatment-Grundsatz. Die Impfung der Mitarbeiter*innen von Franz & Wach erfolgt normalerweise gemeinsam mit den Stammmitarbeiter*innen des Einsatzbetriebes. Wir sind diesbezüglich im Gespräch mit unseren Kunden.
Sobald eine Impfaktion im Einsatzbetrieb geplant wird, erhalten alle unsere dort beschäftigten Mitarbeiter*innen eine Information und die Möglichkeit, sich für die Impfung anzumelden. Die Impfungen sind selbstverständlich freiwillig. Bezüglich des Impfstoffs besteht in der Regel keine Auswahlmöglichkeit, da die Betriebsärzte in der Regel nur einen einzigen Impfstoff erhalten.
Nähere Auskünfte erteilen die Filialteams.