Mit dem Start in das neue Jahr stieg auch der gesetzliche Mindestlohn an. Seit dem 01. Januar liegt dieser nun bei 9,19€ pro Stunde. Ab dem 01.01.2020 wird der Mindestlohn sogar auf 9,35€ steigen. So weit, so gut. Doch im Gegensatz dazu liegt die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, welches in der Zeitarbeitsbranche Anwendung findet, schon jetzt bei 9,49€ sowohl in den neuen, als auch in den alten Bundesländern.
Während der gesetzliche Mindestlohn erst wieder 2020 steigen wird, stehen in der Zeitarbeitsbranche dieses Jahr sogar noch zwei Erhöhungen an, nämlich zum 01. April und zum 01. Oktober. In den diesem Zuge steigen die Einstiegslöhne in der untersten Entgeltgruppe (Ungelernte mit betrieblicher Einweisung) auf 9,66€ im Osten und 9,96€ im Westen. Damit liegt die tarifliche Lohuntergrenze in der Zeitarbeit sehr deutlich und dauerhaft über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht nur niedriger als die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit, sondern gilt auch nicht für alle Beschäftigten. So haben z.B. Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn. Auch Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben, z.B. im Rahmen einer Ferienarbeit oder in der Ausbildung, keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. In der Zeitarbeit erhalten dagegen alleBeschäftigte ab dem 1. Tag eine Entlohnung zur über der Lohnuntergrenze, also mindestens 9,49€. Eine Beschäftigung über Franz & Wach ist also sowohl für Langzeitarbeitslose als auch für jugendliche Ferienjobber oft ein geldwerter Vorteil.
Die meisten Beschäftigten in der Zeitarbeit erhalten jedoch einen deutlich höheren Lohn. Allein 46% der Zeitarbeitnehmer profitieren von sogenannten Branchenzuschlägen. Dies bedeutet, sie arbeiten in Branchen, für die zwischen den Tarifpartnern Branchenzuschlagstarifverträge (BZTV) abgeschlossen wurden. Das ist z.B. in den Bereichen Metall, Elektro, Kunststoff, Holz, Chemie und einigen anderen der Fall.
Diese BZTV sehen eine mehrstufige Lohnerhöhung vor, um nach spätestens 15 Monaten ein Lohnniveau (Equal Pay) zu erreichen, welches auch die Stammmitarbeiter des Einsatzbetriebes erhalten. So sind z.B. in der Metall- und Elektroindustrie Lohnerhöhungen nach 6 Wochen, sowie jeweils nach 3, 5, 7, 9 und 15 Monaten vorgesehen.
Bei Franz & Wach zahlen wir außerdem in vielen Einsatzbereichen übertarifliche Stundenlöhne. Dies ist bei den meisten Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung voraussetzen, sogar die Regel. Mit vielen Einsatzbetrieben haben wir außerdem vereinbart, dass wir bereits nach wenigen Monaten Equal Pay bezahlen, also den gleichen Bruttostundenlohn, den auch die festangestellten Mitarbeiter in der gleichen Tätigkeit und mit den gleichen persönlichen Voraussetzungen erhalten.
Das Klischee, dass man in der Zeitarbeit wenig verdient, hat also längst ausgedient. Ganz im Gegenteil kann man hier in manchen Fällen sogar mehr Stundenlohn erhalten, als über eine direkte Beschäftigung in einem Unternehmen.