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IG Metall ändert den Tarif

date
17.03.2017

Die größte Einzelgewerkschaft Deutschlands ändert die Regeln der Arbeitnehmerüberlassung und setzt Zeichen für die gesamte Zeitarbeitsbranche.

IG Metall ändert den Tarif
Eine veränderte Höchstüberlassungsdauer bringt die IG Metall ins Gespräch.

Entscheidungen der IG Metall wirken sich auf besonders viele Zeitarbeitnehmer aus, da sehr viele Unternehmen betroffen sind. Das beschränkt sich keineswegs auf die Metall- und Elektrobranche, denn die Gewerkschaft vertritt auch die Bereiche Holz/Kunststoff, Textil/Bekleidung, Stahl sowie die Informations- und Telekommunikationstechnologie. Die jüngst getroffenen Beschlüsse in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung wirken sich zunächst unmittelbar auf jene Zeitarbeitskräfte aus, die in einem entsprechenden Kundenbetrieb Einsatz finden. Mittelbar jedoch, und das ist das Besondere, könnten diese Beschlüsse Schule machen und die Zeitarbeitsbranche flächendeckend beeinflussen.

  • Bereits seit März erhalten Zeitarbeitnehmer in allen Branchen mehr Geld. Schon der Einstiegslohn für ungelernte Arbeitskräfte mit einfachsten Tätigkeiten liegt nun bei 9,23 € pro Stunde (Tarifgebiet Ost: 8,91 €) und damit deutlich über dem gesetzlichen Stundenlohn von 8,84 €. Zeitarbeitnehmer erhalten automatisch nach 3 Monaten eine erste Erhöhung um 1,5 Prozent und nach 9 Monaten eine weitere Erhöhung um 3 Prozent.
  • Durch die höheren Stundenlöhne steigen gleichzeitig auch die Branchenzuschläge. Für elf unterschiedliche Branchen hat die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit (Arbeitgeberverbände BAP und iGZ) mit den Einzelgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) spezielle Tarifverträge vereinbart. Die in diesen Branchen tätigen Zeitarbeitnehmer profitieren von zusätzlichen, regelmäßigen Lohnerhöhungen, die sie Schritt für Schritt an die Entlohnung des Stammpersonals heranführen.
  • Für April stehen weitere Verhandlungen bezüglich der Branchenzuschläge für Metall/Elektro, Textil/Bekleidung sowie Holz/Kunststoff an. Abhängig von der Einsatzdauer klettert der Stundenlohn der Beschäftigten damit stetig nach oben.

In einem weiteren Tarifvertrag (TV LeiZ) zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall wurde bereits im Februar 2017 vereinbart, dass die Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektrobranche bei maximal 48 Monaten liegt. Damit weicht die Branche bereits deutlich von den 18 Monaten Höchstüberlassungsdauer ab, die Bundesministerin Andrea Nahles im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgibt. Auch wenn für den TV LeiZ noch die Erklärungsfrist läuft, werten wir das Verhandlungsergebnis als Signal, dass das neue AÜG die personalwirtschaftlichen Anforderungen der Metall- und Elektrobetriebe unzureichend berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass andere Branchen diesem Beispiel folgen werden.

Quellen:

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