Entscheidungen der IG Metall wirken sich auf besonders viele Zeitarbeitnehmer aus, da sehr viele Unternehmen betroffen sind. Das beschränkt sich keineswegs auf die Metall- und Elektrobranche, denn die Gewerkschaft vertritt auch die Bereiche Holz/Kunststoff, Textil/Bekleidung, Stahl sowie die Informations- und Telekommunikationstechnologie. Die jüngst getroffenen Beschlüsse in Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung wirken sich zunächst unmittelbar auf jene Zeitarbeitskräfte aus, die in einem entsprechenden Kundenbetrieb Einsatz finden. Mittelbar jedoch, und das ist das Besondere, könnten diese Beschlüsse Schule machen und die Zeitarbeitsbranche flächendeckend beeinflussen.
In einem weiteren Tarifvertrag (TV LeiZ) zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall wurde bereits im Februar 2017 vereinbart, dass die Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektrobranche bei maximal 48 Monaten liegt. Damit weicht die Branche bereits deutlich von den 18 Monaten Höchstüberlassungsdauer ab, die Bundesministerin Andrea Nahles im neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vorgibt. Auch wenn für den TV LeiZ noch die Erklärungsfrist läuft, werten wir das Verhandlungsergebnis als Signal, dass das neue AÜG die personalwirtschaftlichen Anforderungen der Metall- und Elektrobetriebe unzureichend berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass andere Branchen diesem Beispiel folgen werden.
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