Zum 1. Juli 2020 werden die Entgeltgruppen 2 bis 4 im Tarifvertrag für die Zeitarbeit neu definiert. Franz & Wach erläutert die Änderungen in einem kurzen Erklärfilm, der hier verlinkt ist. Die neuen Regelungen werden von uns wie immer pünktlich zum 1. Geltungstag umgesetzt.
Die gravierendste Änderung ergibt sich in der bisherigen Entgeltgruppe 2, die nun in die zwei neuen Entgeltgruppen 2a und 2b unterteilt wird. Daraus ergeben sich zunächst einmal Vorteile für Beschäftigte mit Qualifikationsnachweisen wie etwas einem Staplerschein oder einem Schweißerpass. Faktisch muss man allerdings sagen, dass Franz & Wach den Beschäftigten in der Regel sowieso übertarifliche Löhne zahlt.
Die Änderungen im Entgeltrahmentarifvertrag BAP/DGB zum 1.7.2020
Unter www.franz-wach.de/tarif finden Sie eine Auflistung aller Änderungen aus dem letzten Tarifabschluss