Am 27. Juni 2018 hatte die Mindestlohn-Kommission bekanntgegeben, dass der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,84 Euro brutto je Zeitstunde in zwei Stufen angehoben werden soll. Er steigt dann zum 1. Januar 2019 zunächst auf 9,19 Euro und dann 12 Monate später auf 9,35 Euro.
Schon heute ist klar, dass sich die Bezahlung in der Zeitarbeitsbranche damit immer stärker vom allgemeinen Mindestlohn abhebt. Bereits heute liegt die Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer bei 9,49 Euro im Westen Deutschlands und damit bereits deutlich über dem Niveau, das der Mindestlohn erst 2020 erreichen wird. Und auch der Lohn in der Zeitarbeit wird weiter ansteigen, was durch gültige Tarifbeschlüsse schon heute absehbar ist. So wird der Zeitarbeitslohn für die Beschäftigten in Tätigkeiten ohne Vorkenntnisse und Eingangsqualifikationen bis zum 1. Oktober 2019 stufenweise auf 9,96 Euro im Westen Deutschlands und 9,66 Euro in den neuen Bundesländern ansteigen.
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) Thomas Hetz erklärt dazu: „Als Vorreiter hat unsere Branche bereits 2012, noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Dieser Zeitarbeitsmindestlohn wurde seitdem kontinuierlich erhöht. Im Zeitraum von Januar 2012 bis Oktober 2019 steigt er um 26,2 Prozent im Westen und sogar um 37,8 Prozent im Osten unseres Landes. Das BAP-DGB-Tarifwerk bietet darüber hinaus noch weitere Vorteile für Zeitarbeitnehmer, wie umfassende Branchenzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Mit all diesen Vorzügen bleibt die Zeitarbeit auch künftig die attraktivere Alternative für Arbeitnehmer.“
Andreas Nusko, Geschäftsführer der Franz & Wach Personalservice GmbH ergänzt dazu, dass „die Lohnuntergrenze außerdem für immer weniger Zeitarbeitnehmer noch relevant ist, da mittlerweile selbst bei ungelernten Kräften in vielen Einsätzen höhere Löhne bezahlt werden. Über branchenspezifische Zuschläge steigt der Lohn außerdem bereits nach sechs Wochen und ein weiteres Mal nach drei Monaten an. Von dieser Regelung profitieren mittlerweile mehr als die Hälfte unserer Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Qualifikation.