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Tariflohnerhöhung in der Zeitarbeit zum 1. April

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30.03.2023
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Zum 1. April steigen die Tariflöhne in der Zeitarbeit. Damit steigt auch die Zahl der Fälle, in denen Zeitarbeitnehmer besser verdienen als Stammbeschäftigte.

Handschlag zwischen einem Mitarbeiter und einem Vorgesetzten
Wir versuchen, das Beste für unsere Mitarbeiter rauszuholen.

Zum Monatsbeginn greift die nächste Tariflohnerhöhung in der Arbeitnehmerüberlassung. Die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit steigt dadurch auf 13 Euro Stundenlohn, einen Euro über dem derzeit gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Über alle Entgeltgruppen hinweg steigen die Tariflöhne um durchschnittlich 6,8 Prozent.

Eine echte Relevanz besitzen die Tariflöhne hauptsächlich im Bereich der untersten Entgeltgruppen. Fachkräfte verdienen in der Branche schon seit Jahren übertariflich. Hier macht sich der allgemeine Fachkräftemangel in Deutschland bemerkbar. Die Zeitarbeitsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt, dass jeder zweite Zeitarbeitnehmer (57 Prozent) als Hilfskraft beschäftigt ist. Deshalb haben Tarifbeschlüsse in diesen Entgeltgruppen auch die höchste Relevanz.

"Langfristig ist damit zu rechnen, dass die Schere zwischen Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit und gesetzlichem Mindestlohn immer weiter auseinandergeht", prophezeit Andreas Nusko, Geschäftsführer beim Personaldienstleister Franz & Wach. "Diese Entwicklung wird von den Gewerkschaften propagiert. Die Personaldienstleister gehen den Weg mit, weil ihnen der Abstand zum Mindestlohn auch mehr Erfolg bei der Rekrutierung von Mitarbeitern verspricht. Gleichzeitig steigen damit aber auch die Fälle, in denen Menschen in der Zeitarbeit mehr verdienen als festangestellte Hilfskräfte. Sogar im selben Betrieb", berichtet Andreas Nusko. Branchen, in denen dies besonders häufig zu beobachten ist, sind die Lebensmittelbranche und die Logistik.

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